|
 |
|
|
Geschichtliches, Landgrafen: Philipp I., Landgraf von Hessen
|
|
|
Philipp wurde am 13.11.1504 in Marburg als Sohn des Landgrafen Wilhelm II. von
Hessen u. Anna, Tochter des Herzogs Magni II. von Mecklenburg und Sophia,
geboren.
Nach dem Tod seines
Vaters (1509) kam es zu Auseinandersetzungen zwischen den
Landständen und der Landgräfin Anna um die Vormundschaft. Die Mutter setzte sich
1514 (Sturz Ludwigs von Boyneburg) durch und ließ Philipp im März 1518 im Alter
von 13 1/2 Jahren von Kaiser Maximilian I. für mündig erklären.
Aber erst nach dem Sieg Philipps über Franz von Sickingen 1523 war die seit 1508
schwelende ständische Revolte der hessischen Ritterschaft gegen das Fürstentum
endgültig niedergeschlagen.
1523 heiratete er Christine von Sachsen, Tochter Herzogs des Bärtigen, mit dem
er in den Bauernkriegen die Aufstände Thomas Müntzers in Thüringen und andere im
Raum Fulda und Bad Hersfeld unterdrückte.
Eheliche Söhne: Wilhelm IV. von Hessen-Kassel († 1592); Ludwig IV. von
Hessen-Marburg († 1604); Philipp II. von Hessen-Rheinfels († 1583); Georg I. von
Hessen-Darmstadt († 1596).
|
1524 wird er Anhänger Martin Luthers, in der beginnenden Politisierung der
Reformation (1525 wurde u.a. von Georg von Sachsen und dem Erzbischof von Mainz
der »Dessauer Bund« gegen Aufstände und die »luth. Sekte« geschlossen) schlossen
Hessen und Kursachsen am 27.2. 1526 das »Gotha-Torgauische Bündnis«. Nach dem
Speyerer Reichstag von 1526 förderte Philipp tatkräftig die
Reformationseinführung (z.B. Visitationen und Vermögensfeststellung der hess.
Klöster). Auf der Homberger Synode vom Oktober 1526 wurde zwar die vom
Franziskaner Franz Lambert von Avignon entworfene, eher oberdeutschen Geist
atmende »Reformatio ecclesiarum Hassiae« von den hessischen Ständen angenommen,
von Philipp aber auf den Rat Martin Luthers hin (»Haufen Gesetze«) nicht
durchgeführt. Die hess. Kirche ist so letztlich aus den Wurzeln der sächsischen
Reformation Luthers entstanden.
Landgraf Philipp (der Großmütige) gründet am 30.5.1527 die erste evangelische
Universität in Marburg, Klöster und Stifte lässt er auflösen. Deren Vermögen
bestimmt er für den Bau neuer Hospitäler und Studienhäuser.
In den sog. »Pack'schen Händeln« nahm Philipp im Vertrag zu Hitzkirchen 1528 dem
Erzbischof von Mainz die geistliche Gerichtsbarkeit in Hessen ab. 1534 führte
Philipp den 1519 aus seinem Land vertriebenen Herzog Ulrich von Württemberg
wieder zurück.
Am 27. Februar 1531 schließen sich vorwiegend protestantische Fürsten und Städte
in Schmalkalden zum "Schmalkaldischen Bund" zusammen.
Zweck des Bündnisses ist die Verteidigung der protestantischen Sache gegen die
drohende Reichsexekution (Augsburgischer Reichstagsabschied von 1530).
Beteiligt sind:
- Landgraf Philipp I. von Hessen,
- Kurfürst Johann Friedrich I. von Sachsen,
- die Herzöge Philipp von Braunschweig-Grubenhagen (* 1476, + 1551) und
- Ernst von Braunschweig-Lüneburg,
- die Grafen von Anhalt-Bernburg und Mansfeld sowie
- drei nieder- und acht oberdeutsche Reichsstädte.
Die "Verf. zur eilenden Hilfe und Gegenwehr" des schmalkaldischen Bundes von
1533 setzt den Landgrafen von Hessen und den Kurfürsten von Sachsen als
Bundeshauptleute ein, die nach Beschluss der Bundesversammlung die Streitmacht
des Bundes zur Verteidigung des Glaubens ins Feld zu führen haben.
Am 4.3.1540 wurde Philipp von Dionysius Melander im Schloß zu Rotenburg a.d.
Fulda mit Margarete von der Saale in einer Nebenehe getraut.
Durch diese Nebenehe, in die er auch Luther und Melanchthon (Beichtrat)
hineinzog, kam Philipp in große Bedrängnis. Als Bigamist dem kaiserlichen
Halsgericht verfallen war er auf Karls V. Gnade angewiesen.
Im (geheimen) Regensburger Vertrag von 154l mit dem Kaiser gab Philipp zwar
nicht seinen Glauben preis; jedoch bedeuteten die politischen
Vertragsbestimmungen (z.B. Versprechen, die Aufnahme Frankreichs, Englands und
Keves in den Schmalkaldischen Bund zu verhindern) faktisch eine erhebliche
Schwächung der Reformation (u.a. Eroberung Gelderns durch den Kaiser;
Verhinderung der Reformationsversuche des Kölner Erzbischofs Hermann von Wied).
Nach dem Frieden von Crépy (1544) kann Kaiser Karl V. offen gegen den
schmalkaldischen Bund vorgehen und die Bundeshauptleute, Philipp I. von Hessen
und Johann Friedrich I. von Sachsen, in die Reichsacht erklären.
1547 kommt es zum schmalkaldischen Krieg gegen Kaiser Karl V. Der
schmalkaldische Bund erleidet in der Schlacht auf der Lochauer Heide bei
Mühlberg/Elbe (24.4.1547) eine schwere Niederlage. Philipp muss nach einem
Kniefall vor dem Kaiser bis 1552 (Passauer Vertrag) in eine fünfjährige
Gefangenschaft, für deren Aufhebung sich seine erste Ehefrau Christina beim
Kaiser einsetzt.
Der Versuch, das »lnterim« in Hessen einzuführen und somit letztlich die
Reformation wieder rückgängig zu machen, scheiterte am geschlossenen Widerstand
der Pfarrer und Gemeinden.
In Kassel erscheint der kaiserliche Kommissar Graf Reinhard zu Solms, um die
vertragsmäßige Schleifung sämtlicher Festungsbauten anzuordnen.
1548 arbeiten bis zu 3000 Menschen täglich an der Zerstörung der
Festungsanlagen.
Philipp kehrt 1552 aus der Gefangenschaft zurück und ordnet als Erstes den
Wiederaufbau der Festungsanlagen in Kassel an, 1559 ist der Bau abgeschlossen.
Philipp stirbt am 13.03.1567 in Kassel und wird in der Martinskirche beigesetzt.
Ursprünglich hatte er seinen befähigsten Sohn, Landgraf Wilhelm, zum Erben ganz
Hessens eingesetzt, doch 1562 setzte er jeden seiner vier Söhne zu Erben ein.
Die von Philipp geschaffenen Seitenlinien Hessen-Marburg und Hessen-Rheinfels
starben zwar bald aus, aber Hessen hat durch die Teilung in Hessen-Kassel und
Hessen-Darmstadt über die Jahrhunderte hinweg eine nachhaltige Schwächung
erfahren.
|
|
|
|
|