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Geschichtliches, Landgrafen: Moritz, Landgraf von Hessen-Kassel
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Moritz wurde am 25. Mai 1572 als Sohn des Landgrafen Wilhelm IV. v.
Hessen-Kassel und Sabina, Tochter des Herzogs Christoph von Württemberg in
Kassel geboren.
Landgraf Moritz war ein Freund großer Ritterspiele, Aufzüge und Allegorien.
Er gründet 1598 das "Collegium Mauritianum", eine Bildungsstätte, die nach
antikem Vorbild mit körperlicher Ertüchtigung, klassischer Bildung und musischer
Unterrichtung dem Müßiggang und der "Rauflust" vorbeugen soll.
Landgraf Moritz von Hessen-Kassel beschloß nach dem Tode seiner Gemahlin Agnes
von Solms-Laubach 1602, sich wieder zu verheiraten. 1603 ehelichte er die gerade
sechzehn Jahre alte Juliane von Nassau-Dillenburg. Nach zwei Söhnen und zwei
Töchtern aus erster Ehe kamen nun bis 1628 noch sieben Söhne und sieben Töchter
hinzu.
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Juliane machte sich mit den Jahren Gedanken über die standesgemäße
Versorgung ihrer Nachkommen und erreichte bei Moritz die Einwilligung, daß in
Anlehnung an die im Hause Hessen geltende Erbteilung ihren Nachkommen ein
Viertel Hessens, daher der Name Quart, übertragen werde. Es wurde jedoch
festgelegt, daß die Quart weiterhin unter Kasseler Oberhoheit bleiben werde.
Nach dem Tod des Landgrafen Ludwig IV. von Hessen Marburg stirbt 1604 die Linie
Hessen Marburg aus. Gemäß Testament soll das Land zu gleichen Teilen auf Hessen
Darmstadt und Hessen Kassel aufgeteilt werden.
Der Norden mit Marburg (Oberhessen) wird nach einem Schiedsspruch der Räte
Landgraf Moritz zugewiesen. Um die Aufteilung entsteht trotzdem ein langjähriger
Streit, der im "Hessenkrieg" 1645-48 seinen Höhepunkt findet.
Landgraf Moritz öffnet ihres Glaubens wegen bedrängten Ausländern sein Land,
sichert ihnen zweijährigen freien Ansitz und auf ihr Begehren hin das
Bürgerrecht und den Zugang zu den Zünften zu.
Landgraf Moritz, ab 1605 selbst Calvinist, verstößt bei seinen Bemühungen um das
Erbe des Marburger Landesteiles gegen die Konfessionsgarantie, indem er
calvinistischen Einfluss geltend macht und bringt damit die lutherische
Geistlichkeit gegen sich auf.
Das gab dem Darmstädter Landgrafen Ludwig V. den willkommenen Anlass, beim
katholischen Kaiser ganz Oberhessen für sich zu fordern. Nachdem die Darmstädter
Unterstützung beim Kaiser suchen, verbündet sich Moritz mit dem calvinistischen
Kurfürsten Friedrich V. von der Pfalz.
1618: Prager Fenstersturz, Beginn des
30jährigen Krieges.
Kurfürst Friedrich V. von der Pfalz nimmt 1620 gegen das Reichsrecht die
böhmische Krone an, in der Schlacht am weißen Berg bei Prag werden die
böhmischen Truppen von den kaiserlichen vernichtend geschlagen, Friedrich wird
vom Kaiser geächtet und muss fliehen. Damit verliert auch Landgraf Moritz einen
seiner wichtigsten Verbündeten.
1621 erlaubt Moritz den militärischen Führern des geschlagenen Böhmenkönigs den
Durchzug ihrer Truppen durch Hessen. Als diese dann noch Darmstadt einnehmen und
den Landgrafen Ludwig gefangen nehmen, ist die kaiserliche Strafaktion
beschlossene Sache.
Der Reichshofrat spricht 1623 ganz Oberhessen dem Darmstädter Landgrafen Ludwig
V. zu.
Nachdem Moritz öffentlich mit den Franzosen sympathisierte und deren Hilfe
unbedenklich gegen die immer mehr katholisierend Richtung der Wiener Hofpolitik
in Anspruch nahm, hat er den Einmarsch Tillys geradezu heraufbeschworen.
Tilly war mit seinen Truppen bis an die Stadt herangerückt, war aber dann gegen
die Stadt Münden gezogen, die eingeäschert wurde.
Tilly rückte nun wieder zur Einschließung der Stadt vor, die voll mit Soldaten
und Landflüchtlingen war. Zu allem übel kam noch die grassierende Pest hinzu.
Erst nachdem der Landgraf sich verpflichtet hatte, alle Verhandlungen mit
auswärtigen Mächten zu unterlassen, zog Tilly mit seinen Truppen bei der
Annäherung eines dänischen Heeres ab.
Aufgrund des verschwenderischen Lebens des Landgrafen hat die Verschuldung des
Landes eine Höhe von rund 2,5 Millionen Gulden erreicht.
Im Frühjahr 1627 wird Moritz in einem Staatsakt im Kasseler Schloss von den
Ständen zum Thronverzicht zugunsten seines Sohnes Wilhelm V. gezwungen.
Nach dem Rücktritt des Landgrafen Moritz und der Amtsübernahme durch seinen Sohn
Wilhelm V. trat der Teilungsvertrag für die Kinder seiner 2. Frau Juliane in
Kraft. Juliane bezog 1629 mit ihren Kindern ihre neue Residenz Rotenburg,
nachdem die Untertanen den Eid auf die neue Herrschaft abgelegt hatten.
Die sogenannte Rotenburger Quart umfaßte neben der Residenz noch Stadt, Amt und
Schloß Eschwege, Stadt und Amt Sontra, die Gerichte Bilstein und Germerode
(beide bei Witzenhausen), Stadt und Amt Wanfried, das hessische Drittel von
Treffurt, die Stadt Witzenhausen, Burg und Amt Ludwigstein und die Herrschaft
Plesse (nördlich Göttingen) mit dem Amt Gleichen.
Nach dem Westfälischen Frieden 1648 fielen aus den hessischen Erwerbungen noch
Schloß und Amt Rheinfels mit St. Goar, St. Goarshausen, Burg Neukatzenelnbogen
und das Amt Hohenstein mit Bad Schwalbach an Hessen-Rotenburg. In dieser Zeit
ist der Hausname Hessen-Rheinfels-Rotenburg üblich. Diese Landesteile wurden
1754 an Hessen-Kassel zurückgegeben und dafür die Einführung der Primogenitur
(Nachfolge durch den Erstgeborenen statt der in Hessen üblichen Erbteilung) im
Hause Hessen-Rotenburg eingehandelt.
Für Rotenburg war diese Beförderung zur "Hauptstadt" ein wichtiger
wirtschaftlicher Impuls. Das Leben bei Hofe und die Einrichtung einer
Landesverwaltung brachte auch Leben und Honoratioren in die Stadt, beschäftigte
die Handwerker und Händler, gab Arbeit und Lohn. Zunächst jedoch wurde das
Hochgefühl jäh unterbrochen, als der Hofstaat 1631 vor umherziehenden
Kriegstruppen nach Kassel fliehen mußte. Landgräfin Juliane kam bis zu ihrem Tod
1643 nicht nach Rotenburg zurück.
Am 17. März 1632 stirbt Moritz auf seinem Schloss in Eschwege, wohin er sich
zurückgezogen hatte.
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